Haltt: „Bochum erleidet Bruchlandung mit Ansage bei Grundsteuer.“

Einzig FDP hatte im Rat der Stadt Bochum vor differenzierten Hebesätzen gewarnt.

 Felix Haltt, Vorsitzender der FDP im Rat der Stadt Bochum
Felix Haltt, Vorsitzender der FDP im Rat der Stadt Bochum

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat die differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer gekippt. Grundstücke mit Gewerbe dürfen nicht anders besteuert werden als Wohngrundstücke. „Der Landesfinanzminister hat mit seinem schwarz-grünen Hebesatzsplitting eine vorhersehbare Niederlage vor Gericht erlitten“, so Felix Haltt, Vorsitzender der FDP im Rat der Stadt Bochum. „Als Freie Demokraten haben wir von Beginn an stets vor diesem riskanten Sonderweg in Nordrhein-Westfalen gewarnt. Das Urteil ist ein Scheitern mit Ansage.“

 

„Die Folge des Urteils ist jetzt eine maximale Planungsunsicherheit sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Kommunen. CDU und Grüne sind mit ihrem Grundsteuermodell in der Realität krachend gescheitert“, so Haltt. „Besser wäre es gewesen, wenn es auch in NRW zu einem flächenbasierten Grundsteuermodell gekommen wäre. Das wäre für alle Beteiligten wesentlich fairer, transparenter, rechtssicherer und bürokratieärmer gewesen.“

 

Haltt weiter: „Aber nicht nur Schwarz-Grün im Land ist gescheitert, auch in Bochum hat man eine ordentliche Bruchladung mit den differenzierten Hebesätzen erlitten. Rot-Grün hat sich sogar über die Bedenken der eigenen Stadtkämmerin hinweggesetzt. Ein Rechtsgutachten des Städtetages hatte die Regelung kritisch gesehen. Auch wir haben vor einem rechtsunsicheren Modell gewarnt. Daher waren die Freien Demokraten die einzigen, die die Ratsentscheidung im Dezember 2024 nicht mitgetragen haben.“

 

„In der nächsten Ratssitzung sollten die differenzierten Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer B eigentlich erhöht werden. Eine solche Steuererhöhung ist mit uns grundsätzlich nicht zu machen. Aber nun muss die Stadtkämmerin ohnehin erst mal neu rechnen“, so Haltt abschließend.