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FDP/UWG-Fraktion fordert anteilige Beitragserstattung wegen KiTa-Streik. (Ratsfraktion)

Haltt: "Kulanz gegenüber den Eltern wäre mehr als angebracht."

Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln derzeit über die Bezahlung des Personals in den Kindertagesstätten. Seit 11.05.2015 wird unbefristet gestreikt. Doch auch während der bisherigen Tarifverhandlungen gab es Arbeitsniederlegungen. Von den Streiks sind auch KiTas in Bochum betroffen. "Für eine nicht erbrachte Leistung sollten in diesem Fall den Eltern keine Beiträge in Rechnung gestellt werden", erklärt FDP-Ratsmitglied Felix Haltt für die FDP/UWG-Fraktion. "Schließlich entstehen Eltern durch einen Streik zusätzliche Kosten. In der Regel können sie nicht einfach der Arbeit fernbleiben, um sich um ihre Kinder zu kümmern, sondern müssen andere Lösungen für die Betreuung finden."

 

Die FDP/UWG-Fraktion fordert eine anteilige Erstattung von KiTa-Beiträgen für die Streiktage und bringt dazu einen Antrag in die kommunalen Gremien ein. Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Haltt weiter: "Einen Anspruch auf eine anteilige Erstattung gibt es nach derzeitiger Rechtsprechung nicht. Allerdings können die Kommunen dies eigenverantwortlich regeln. Die Bochumer Verwaltung plant mit Hinweis auf die schwierige Haushaltslage keine Erstattung. Es kann jedoch nicht sein, dass Bochumer Eltern im Gegensatz zu anderen Kommunen keine Erstattung für nicht erbrachte Leistungen erhalten, nur weil es dem städtischen Haushalt in Bochum schlecht geht. Auf diese Art sollte keine Haushaltskonsolidierung betrieben werden."

 

Geplant ist lediglich eine anteilige Erstattung der Kostenbeiträge für das Mittagessen. Haltt: "Auch 2009 hatte es eine Rückzahlung des sogenannten 'Essensgeldes' für die Mittagsmahlzeiten in den KiTas gegeben. Aktuell sollen die Kosten für ausgefallene Verpflegung nicht vollständig erstattet werden, dies soll erst ab dem sechsten Tag des aktuellen Streiks erfolgen. Wir sind der Meinung, dass dies bereits ab dem ersten Streiktag geschehen sollte."

"Insgesamt überzeugt uns die Argumentation der Verwaltung nicht, warum sie auf Erstattungen weitgehend absieht. Sie zieht sich dabei auf eine Rechtsauffassung zurück. Dabei wäre bei den Beschwernissen, die Eltern durch den Streik bewältigen müssen, Kulanz mehr als angebracht", so Haltt abschließend.

 

Link: Pressemitteilung der FDP/UWG-Fraktion