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Haltt: "Landtagsmehrheit holt kommunale Sperrklausel aus der Mottenkiste." (Kreisverband)

FDP Bochum kritisiert die Pläne zur Einführung einer 3%-Hürde.

SPD, CDU und Grüne im nordrhein-westfälischen Landtag wollen für Kommunalwahlen künftig wieder eine 3-%-Sperrklausel einführen. "Schwarz-Rot-Grün holt damit eine Idee aus der Mottenkiste, an der sie schon länger arbeiten", so Felix Haltt, stellv. Kreisvorsitzender der FDP Bochum. "Zur Begründung ziehen sie die angebliche, flächendeckende Arbeitsunfähigkeit der Kommunalvertretungen durch eine zu große Zersplitterung heran. Worin denn die eigentliche Arbeitsunfähigkeit besteht, wird aber nicht ersichtlich. Als Beispiel wird ja besonders gerne auch der Bochumer Stadtrat herangezogen, in dem 13 Parteien und Wählergruppen vertreten sind. Nach einem Jahr Erfahrung kann man aber nicht ernsthaft behaupten, dass der Bochumer Stadtrat paralysiert sei und seinen Aufgaben nicht gerecht würde."

 

"Es ist nicht so, als wäre der Bochumer Stadtrat völlig blockiert", so Haltt weiter. "Die Sitzungen laufen an sich so wie in der letzten Wahlperiode und arten auch nicht in Mammutsitzungen aus. Am längsten war die Sitzung am 22. Januar 2015 mit fünfeinhalb Stunden Dauer. Da wurde aber auch der städtische Haushalt beraten, die neue Marke Bochum vorgestellt und die Anträge zum freien WLAN in Bochum diskutiert. Demokratie lebt eben vom Austausch und braucht dann schon mal etwas Zeit. Die beiden letzten Ratssitzungen bewegten sich mit jeweils zweieinhalb Stunden dann wieder vollkommen im Bereich des Üblichen. Einen Filibuster, bei dem ein Redner durch einen endlosen Wortbeitrag den Fortgang der Dinge aufhält, gab es bislang auch nicht. Zudem wäre das auch ein Problem, das man im Wege der Geschäftsordnung durch eine Redezeitbegrenzung regulieren kann."

 

Begründet wird die Sperrklausel durch ihre Befürworter auch dadurch, dass sich die Mehrheit der Bürgermeister für eine Mindestquote ausspricht und weil zu wenige Bürgermeister auch eine eigene Ratsmehrheit hinter sich hätten. Haltt: "Diese Argumentation ist schon ziemlich absurd. Eine Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel führt vielleicht zu größeren Fraktionen, aber sie ist längst keine Garantie dafür, dass Bürgermeister eine Ratsmehrheit hinter sich haben. Wer das sicherstellen will, muss die Direktwahl der Bürgermeister abschaffen und stattdessen die Bürgermeister wieder durch den Stadtrat wählen lassen. Damit würde man dann aber auch Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken."

 

"Insgesamt hat man den Eindruck, dass es den drei Parteien darum geht, sich selber mehr Sitze zu sichern und sich weniger mit anderen Meinungen in den kommunalen Gremien auseinandersetzen zu müssen", vermutet Haltt. "Wendet man die 3%-Hürde auf die letzte Kommunalwahl in Bochum an, würden über 13 % der Stimmen unter den Tisch fallen und keine Berücksichtigung im Rat finden. In Zeiten ohnehin geringer Wahlbeteiligungen wird das sicherlich nicht mehr die Bürgerinnen und Bürger motivieren, ihre Stimme überhaupt abzugeben."

"Mit ihren Plänen wagen sich SPD, CDU und Grüne auf dünnes Eis. Die Sperrklausel ist nicht so zwingend notwendig, wie es das Gutachten vorgaukelt. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass die neue Prozent-Hürde durch das Landesverfassungsgericht wieder einkassiert wird. Diese Blamage sollte sich die Landtagsmehrheit lieber ersparen", so Haltt abschließend.