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Weniger Mittel pro Studierenden an den Bochumer Hochschulen.

Vor fünf Jahren hat die Landesregierung die Möglichkeit für Studienbeiträge abgeschafft. Schon damals war absehbar, dass die starre Kompensation von 249 Millionen Euro jährlich unzureichend ist, um den Wegfall der Einnahmen an den Hochschulen aus Studienbeiträgen auszugleichen. Wie aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht, sind die Einnahmeausfälle abermals gestiegen, betroffen sind davon auch die Bochumer Hochschulen, darunter besonders die Ruhr-Universität Bochum. Olaf in der Beek, Kreisvorsitzender der FDP Bochum, erklärt dazu: "Die Landesregierung hat das Versprechen einer ausreichenden Kompensation der entfallenden Mittel zur Qualitätsverbesserung aus Studienbeiträgen gebrochen."

 

"Im Jahr 2012 stellte die Landesregierung für die Ruhr-Universität Bochum noch Kompensationsmittel in Höhe von 17.946.949 Euro zur Verfügung. Das entspricht etwa 541 Euro je Student. Fünf Jahre nach Abschaffung der Studienbeiträge ist dieser Werte für die Ruhr-Universität Bochum auf aktuell 16.315.602 Euro gesunken, obwohl die Zahl der Studierenden von 33.186 im Wintersemester 2011/12 auf 38.851 im Wintersemester 2015/16 gestiegen sind. Die Ruhr-Universität erhält also pro Studierenden nur noch etwa 420 Euro. Landesweit summieren sich die Einnahmeverluste seit 2012 auf 175 Millionen Euro. Der Ruhr-Universität Bochum stehen durch den Verteilmechanismus verglichen zu 2012 sogar netto insgesamt 1.631.347 Euro weniger zur Verfügung. Die Folge der unzureichenden Kompensation bekommen die Studierenden unmittelbar zu spüren. Der rot-grüne Mechanismus ist damit eindeutig gescheitert“, sagt Olaf in der Beek.

 

"Angesichts dieser Entwicklung muss man sich in der Tat die Frage stellen, ob die Hochschulfinanzierung wieder eine weitere Säule braucht", betont Olaf in der Beek. "Auch die Wiedereinführung von Studienbeiträgen darf dabei nicht mit einem Denkverbot belegt werden. Oft wird die Ablehnung der Studienbeiträge ja mit dem Verweis auf die soziale Gerechtigkeit begründet. Genauso könnte man aber provokant fragen, ob es wirklich sozial gerecht ist, diejenigen, die es sich leisten könnten, von Beiträgen zu befreien. Warum entlasten wir beim jetzigen Modell die Kinder von Ärzten, anstatt bei einem Modell mit Studienbeiträgen die Kinder von alleinerziehenden Kassiererinnen zu entlasten?"

 

"Ohnehin gibt es ja Modelle von nachgelagerten Studienbeiträgen, bei denen sich die Gerechtigkeitsdebatte in dieser Form nicht stellt. Beiträge werden dann erst mit dem Eintritt ins Berufsleben und abhängig vom konkreten Einkommen fällig. Ein solches System ermöglicht einerseits allen den Zugang zum Studium und gibt andererseits zusätzliche Mittel in die Hochschulfinanzierung. Darüber sollten wir auch in Nordrhein-Westfalen diskutieren", so Olaf in der Beek abschließend.