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Olaf in der Beek: "Die Suche nach der Nadel im Heuhaufen ist ineffektiv."

"Die Große Koalition in Berlin berauscht sich immer wieder an der geradezu naiven Vorstellung, die Sammlung von immer mehr personenbezogenen Daten könne unsere Freiheit effektiv schützen", kritisiert FDP-Bundestagskandidat Olaf in der Beek. "Tatsächlich kostet dies Privatsphäre, beeinträchtigt die Offenheit unserer Gesellschaft und – was das Schlimmste ist – es nützt nicht nur nichts, sondern schadet sogar beim Ziel, Sicherheit zu gewährleisten. Große Datenmengen sorgen nicht automatisch für große Erfolge."

 

"Die Bilanz der GroKo auf dem Gebiet der Innen- und Rechtspolitik fällt daher fatal aus. Die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2015 war dabei der größte Sündenfall", erklärt Olaf in der Beek. "Gewaltige Datenmengen aus der privaten Kommunikation quasi aller Bürger werden „auf Vorrat“ gespeichert. Das sorgt nicht nur für eine latente Gefährdung der Privatsphäre. Wenn die Bürger befürchten müssten, dass sie anlasslos wie Kriminelle behandelt werden, nur, weil sie kommunizieren, dann schränken sie bewusst oder unbewusst ihre private Kommunikation ein. Das ist bereits ein weitreichender Eingriff in die Freiheit des Einzelnen."

 

"Das Ziel der Politik sollte ein Staat sein, der funktioniert und dort stark ist, wo er es sein muss", fordert Olaf in der Beek, der auch Kreisvorsitzender der FDP Bochum ist. "Hierzu gehört, dass er in der Lage ist, Sicherheit zu gewährleisten. Das kostet Geld für Polizei und Justiz. Denn am Ende brauchen wir nicht immer für mehr Behörden immer neue Befugnisse, vielmehr benötigen wir ausgebildete Ermittler, die das geltende Recht zielgerichtet durchsetzen. Wenn diese aber nur damit beschäftigt sind, bei riesigen Datenmengen die Nadel im Heuhaufen suchen, ist mehr Heu sicherlich nicht die richtige Lösung. So wird Deutschland nicht sicherer."

 

Für eine effektive Strafverfolgung reicht es nach Auffassung der Freien Demokraten aus, wenn Verkehrsdaten, die bei den Telekommunikationsunternehmen aus anderen Gründen gespeichert werden, im konkreten Verdachtsfall genutzt werden können. Nimmt eine Strafverfolgungsbehörde bei entsprechendem Tatverdacht an, diese Daten zur Aufklärung von Straftaten zu benötigen, soll sie deshalb anordnen können, dass sie vorübergehend „eingefroren“ werden. Ob den Ermittlern die Daten tatsächlich zu Verfügung gestellt („aufgetaut“) werden, entscheidet dann ein unabhängiges Gericht insbesondere unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.