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Vergnügungssteuer für Tanzpartys gehört auf den Prüfstand!

FDP-Ratsfraktion setzt sich für Verzicht nach Dortmunder Beispiel ein.

Felix Haltt, Luisa-Maximiliane Pischel und Léon Beck (v.l.n.r.)
Felix Haltt, Luisa-Maximiliane Pischel und Léon Beck (v.l.n.r.)

Für die Abschaffung der Vergnügungssteuer wurde in Bochum eine Online-Petition gestartet. Getragen wird sie von einer "Initiative Bochumer Publikum, Veranstalter:innen & Clubs", darunter u.a. die Schlegel Kultur Club und die Rotunde. "Die Initiative verweist auf die unterschiedliche Praxis zur Vergnügungssteuer in den Bundesländern. Aus unserer Sicht ist Bayern das beste Beispiel. Dort wurden nämlich schon 1979 die Vergnügungssteuer sowie weitere Bagatellsteuern gesetzlich abgeschafft", so Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. "Leider ist ein solcher Schritt von der schwarz-grünen NRW-Landesregierung nicht zu erwarten. Dabei bedeuten solche Bagatellsteuern meist einen hohen bürokratischen Aufwand. Besser wäre es daher, dass Kommunen sie gar nicht mehr erheben dürften und dafür im Rahmen einer umfassenden Gemeindefinanzreform einen Ausgleich erhalten."

 

In Bochum sollen ab 1. Januar 2024 wieder Vergnügungssteuern für gewerbliche Tanzveranstaltungen anfallen. "Um die Erschwernisse der Corona-Pandemie abzufedern, hatte die Stadt Bochum in den letzten Jahren auf diese Vergnügungssteuer verzichtet. Wir hatten uns dafür auch mit eigenen Initiativen immer wieder stark gemacht", erläutert Léon Beck, stellv. Vorsitzender der FDP-Fraktion. "Allerdings hat sich die Diskotheken- und Club-Kultur in Bochum immer noch nicht vollständig erholt. Unter den Folgen der Einschränkungen leiden immer noch zahlreiche Betriebe. Betroffen sind vor allem auch die kleinen Betreiber fernab der Massenveranstaltungen, die mit ihren Konzerten und ihrer Musik dazu beitragen, unsere Stadt als Hotspot-Live-Kultur zu positionieren. Wir haben daher für die Ratssitzung im Dezember beantragt, erneut die Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen auszusetzen."

 

"Wir haben in den letzten Debatten um die Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen immer wieder auf das Dortmunder Beispiel verwiesen. Dort hatte man 2020 beschlossen, gleich bis 2025 auf diese Bagatellsteuer zu verzichten. Verlängerungsbeschlüsse wie in Bochum waren da gar nicht nötig. Nun geht Dortmund sogar einen Schritt weiter. Dort schlägt die Verwaltung, dauerhaft auf Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen zu verzichten. Damit für die Diskotheken- und Club-Kultur in Bochum keinen Wettbewerbsnachteil erleidet, werden wir uns in den nächsten Haushaltsberatungen ebenfalls für einen dauerhaften Verzicht stark machen", kündigen Haltt und Beck an.