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Haltt: "Das neue Grundsteuermodell ist und bleibt ein belastendes Bürokratiemonster!"

FDP-Fraktion befürchtet, dass auch in Bochum aus der Einspruchswelle eine Klageflut wird.

Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum
Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum

 Die FDP-Ratsfraktion Bochum kritisiert erneut das neue Modell der Grundsteuer. "Die Bochumerinnen und Bochumer sind bei der neuen Grundsteuer einspruchsfreudig. Bislang liegen über 19.500 Einsprüche vor – entweder gegen Grundsteuerwert und beim Grundsteuermessbetrag", analysiert Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum, die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Ralf Witzel. "Die Einspruchsquoten in Bochum liegen damit auch spürbar über dem Landesschnitt. Die Verwerfungen, die das von der schwarz-grünen Landtagsmehrheit angewendete wertbasierte Scholz-Modell mit sich bringt, sind bei uns offenbar besonders spürbar."

 

Im landesweiten Vergleich beträgt die Quote der Grundsteuereinsprüche beim Grundsteuerwert 13,3 Prozent und beim Grundsteuermessbetrag 6,6 Prozent. In Bochum liegen die Einsprüche gegen den Grundsteuerwert bei 15,6 % (Finanzamt Bochum-Mitte) bzw. 14,7 % (Finanzamt Bochum-Süd) und gegen den Grundsteuermessbetrag bei 6,7 % (Finanzamt Bochum-Mitte) bzw. 7,4 % (Finanzamt Bochum-Süd).

 

"Die derzeitige Zahl der Einsprüche scheint auch längst nicht das Ende der Fahnenstange zu sein. Ein aktueller Sachstandsbericht der Bochumer Verwaltung zur Grundsteuerreform geht davon aus, dass die Tendenz bei den Einsprüchen weiter steigend ist", so Haltt weiter. "In Bochum kommt es eben auch zu Belastungsverschiebungen zwischen den Grundstücksarten. Profiteure sind derzeit Eigentümerinnen und Eigentümer von Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus sein Eigen nennt, wird hingegen draufzahlen müssen. Da stellt sich schon die Frage, ob das wirklich im Sinne des Erfinders ist. Aus der Einspruchswelle wird sich wahrscheinlich auch eine Klageflut entwickeln."

 

"Andere Bundesländer haben auf flächenbasierte Grundsteuermodelle mit Lagefaktoren, die hauptsächlich auf den konstanten Grund- und Gebäudeflächen basieren. Das wäre für alle Beteiligten wesentlich fairer, transparenter, rechtssicherer und bürokratieärmer gewesen. Schwarz-Grün hat jedoch auf eine eigene landesrechtliche Regelung verzichtet und arbeitet lieber mit einem Bürokratiemonster weiter", kritisiert Haltt. "Das Land scheint aber nicht mal bei der gewählten Systematik dringende Anpassungen vornehmen zu wollen. Die Bochumer Stadtverwaltung fleht in ihrem Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform geradezu, dass die Landesregierung endlich die landesspezifischen Messzahlen gesetzlich anpasst."

 

"Eigentlich soll die Einführung des neuen Grundsteuermodells die Steuereinnahmen in diesem Bereich nicht erhöhen, sondern zumindest insgesamt aufkommensneutral sein. Daher wird es auch in Bochum die wichtigste Aufgabe sein, einen neuen Hebesatz so zu gestalten, dass diese Bedingung erfüllt wird", so Haltt abschließend.