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Rechtsanspruch auf Gebühren-Entlastung für Gründächer kommt.

Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“: „Je höher die Entlastung für die Bürger, desto besser für die Umwelt!“

Andrea Tendler, Sachkundige Bürgerin
Andrea Tendler, Sachkundige Bürgerin

„Wir wollen eine Förderung der Dachbegrünung durch Einsparungen bei den Gebühren für das  Niederschlagswasser für Immobilieneigentümer rechtsverbindlich und unbürokratisch machen“, erklärt Andrea Tendler, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“. Gemeinsam mit SPD und Grünen bringt ihre Fraktion heute am 07.05.2020 im Umweltausschuss einen Antrag zur entsprechenden Überarbeitung der Abwassersatzung auf den Weg. „Sobald die überarbeitete Satzung vorliegt, werden wir die konkrete Entlastungsquote ansprechen. Wir wollen, dass zukünftig mindestens 50% Gebühren pro Quadratmeter nicht-versiegelter Fläche eingespart werden.“

 

„Gründächer verhindern Hitzeinseln, bieten Platz für Biodiversität und entlasten die Kanalisation von Regenwasser“, erklärt Tendler. „Bislang läuft eine Förderung durch Abschläge auf die Abwassergebühren auf Kulanz der Stadtkämmerei. Unsere Forderung war, einen rechtsverbindlichen Anspruch in die Satzung aufzunehmen. Durch den gemeinsamen Antrag mit SPD und Grünen konnten wir nun einen wichtigen ersten Schritt machen“, so Tendler.

Aktuell gewährt die Verwaltung zwischen 30% und 70% weniger Gebühren pro Quadratmeter Dachbegrünung. „Wenn die Verwaltung die überarbeitete Satzung zum Beschluss vorliegt, schauen wir uns die Entlastungen noch mal an. Statt einer Mindestentlastung von 30% streben wir 50% oder mehr an. Je mehr die Bürger sparen, desto mehr freut sich die Umwelt“ erklärt Tendler, die in dieser Regelung neue Anreize für die Dachbegrünung sieht.

„Im Rahmen der neuen Satzung wird es auch um unbürokratische Nachweislösungen gehen. Statt Papierkram und Zettelkrieg freuen wir uns, dass möglichst formlose Antragsverfahren für Grundstücke unter 1.000 qm geprüft werden“, so Tendler

„Zusätzlich sollen im Sinne der Gleichbehandlung auch Flächen, die mit wasserdurchlässigen Pflastersteinen oder an Zisternen angebunden sind berücksichtigt werden“, so Tendler anschließend.