· 

Haltt: „Aussetzen der Vergnügungssteuer bis Ende 2021 kann nur ein erster Schritt sein.“

FDP Bochum befürchtet Nachteile für Bochumer Standort.

Felix Haltt, Oberbürgermeisterkandidat der FDP Bochum
Felix Haltt, Oberbürgermeisterkandidat der FDP Bochum

„Dass Bochum bis Ende 2021 auf das Kassieren der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen während der Corona-Zeit verzichten will, ist ein Anfang“, erklärt Felix Haltt, Oberbürgermeisterkandidat der FDP. Haltt verweist aber darauf, dass dies noch nicht reichen wird. „Die Stadt Dortmund plant, die Vergnügungssteuer bis 2025 auszusetzen. Wer den Bochumer Standort gegenüber der Konkurrenz nicht schwächen will, wird da später nachziehen müssen.“

 

„Wo nichts ist, kann man nichts holen. Wenn Diskotheken wegen Corona nicht öffnen dürfen, fällt keine Vergnügungssteuer an. Die Stadt verzichtet also zumindest für das Jahr 2020 kaum auf Einnahmen, wenn sie die Erhebung der Vergnügungssteuer aussetzt. Angesichts der prekären Lage der Veranstalter von Tanzveranstaltungen, die seit Corona keinen Cent mehr einnehmen, brauchen wir eine über 2021 hinausgehende Strategie“, so Haltt.

Haltt will in der Phase des Neustarts und der Zeit der Konsolidierung die Vergnügungssteuer langfristig bis 2025 aussetzen oder am besten sogar ganz abschaffen. “Für Bochum ist die Ausgehkultur in Diskotheken und Clubs ein wichtiger Standortfaktor. Ein Abschmelzen der Clubszene würde sich auch auf benachbarte Branchen wie die Gastronomie und den Ruf Bochums auswirken. Besondere Relevanz hat hier, dass die Stadt Dortmund ein Paket aufgesetzt hat, das die Aussetzung der Vergnügungssteuer bis 2025 beinhalten wird. Hier muss Bochum strukturell mithalten, wenn wir nicht Marktanteile in die Nachbarstadt verlieren wollen.“

„Sollten Tanzveranstaltungen bald wieder möglich sein, werden viele Betreiber eine Bugwelle an Schulden vor sich herschieben. Pacht und langfristige Verträge müssen auch während der Zeit der Zwangsschließung bedient werden. Dazu kommen die erhöhten Kosten durch Hygieneregeln und wahrscheinlich erheblich verminderter Besucherzahlen. Anstatt das Geld für die Vergnügungssteuer abzweigen zu müssen, sollen die Clubs die Chance erhalten, damit ihre Verbindlichkeiten abzubauen und ihren Aufwand zu decken”, so Haltt. Die Gewerbesteuer wird von dieser Maßnahme nicht berührt.