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Pischel: "Rot-Grün will Auflagen- und Kostenlast für Gartenbesitzer:innen erhöhen."

FDP-Fraktion lehnt eine solche Verschärfung der Baumschutzsatzung ab.

Luisa-Maximiliane Pischel, stellv. Fraktionsvorsitzende
Luisa-Maximiliane Pischel, stellv. Fraktionsvorsitzende

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat die FDP-Fraktion beantragt, dass bei der geplanten Änderung der Baumschutzsatzung private Wohngrundstückseigentümer:innen nicht zusätzlich belastet werden. "Das Umweltbewusstsein der Bochumer Bürger:innen ist stärker als je zuvor. Vor diesem Hintergrund lehnen wir es ab, dass durch eine Änderung der Baumschutzsatzung die Bürger:innen stärker belastet werden, als es ohnehin schon der Fall ist", sagt Luisa-Maximiliane Pischel, stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Rat. "Dass die SPD unseren Antrag ablehnt und es als Selbstverständlichkeit betrachtet, dass mit einer Änderung der Satzung auch eine höhere Auflagen- und Kostenlast einhergehen soll, ist ein Schlag ins Gesicht aller verantwortungsbewussten Gartenbesitzer:innen", kritisiert die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion.

 

Die Mehrheit des Umweltausschusses war jedoch dafür, dass die Verwaltung nun Vorschläge für eine solche Änderung der Baumschutzsatzung erarbeiten soll. Die FDP-Fraktion wird einer Satzungsänderung, die zu einer Mehrbelastung der Bürger:innen führt, unter keinen Umständen zustimmen. Pischel: "Der Schutz und Erhalt des Bochumer Baumbestandes steht im Gesamtinteresse unserer Stadt. Es ist bedauerlich, dass die Rathauskoalition meint, dies sei nur möglich, in dem man den Druck auf private Wohngrundstückseigentümer:innen erhöht."

 

Die Stadt selbst fällt im Rahmen zahlreicher Bauprojekte Bäume; Ersatzpflanzungen werden nur selten standortnah vorgenommen und wenn, dann werden nur deutlich kleinere Bäume gepflanzt als zuvor gefällt wurden. "Hier sollte die Rathauskoalition zunächst einmal schauen, ob die Stadt Bochum den eigenen Ansprüchen gerecht wird", so Pischel weiter.

 

Die FDP-Fraktion hat daher in der letzten Ausschusssitzung angefragt, wie häufig überhaupt Fällungen auf privaten Wohngrundstücken untersagt wurden. "Es bleibt abzuwarten, ob die Satzung in ihrer derzeitigen Form überhaupt noch erforderlich ist. Es steht zu vermuten, dass Fällungen in privaten Gärten nur einen Bruchteil der Gesamtfällungen darstellen. Wir bleiben daher bei unserem Vorschlag einer städtischen Selbstverpflichtung, mit der die Stadt Bochum ihrer Vorbildfunktion beim Thema ‚Baumbestandsschutz‘ und angemessener Ersatzpflanzungen gerecht wird", so Pischel abschließend.