FDP-Ratsfraktion Bochum begrüßt Urteil zum Kommunalwahlrecht.

Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat heute das neue Sitzverteilungsverfahren im Kommunalwahlrecht gekippt. "Das ist eine gute Nachricht für die kommunale Demokratie", so Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. "CDU, SPD und Grüne hatten gemeinsam ein neues Wahlrecht nach eigenen Interessen maßgeschneidert. Mit dem neuen Sitzverteilungsverfahren hätten allein sie profitiert, während andere Parteien und Wählergruppen benachteiligt worden wären. CDU, SPD und Grüne war parteitaktisches Kalkül wichtiger als Meinungsvielfalt vor Ort."
Die FDP NRW hatte gegen das neue Sitzverteilungsverfahren geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hat heute klargestellt: Das Verfahren würde zu einer systematischen Verschlechterung der Erfolgswertgleichheit führen und wäre mit der Verfassung unvereinbar.
Haltt weiter: "Der Verfassungsgerichtshof hat CDU, SPD und Grüne nun einen ordentlichen Warnschuss vor den Bug gegeben. Die neue Berechnungsmethode war manipulativ – ein Bruch mit demokratischen Grundprinzipien. Dass diese massive Verzerrung von Wählerstimmen nun gestoppt ist, ist ein großer Sieg für die kommunale Demokratie. Das schwarz-rot-grüne Machtkartell wurde gestoppt – die Gewinner sind die Wählerinnen und Wähler."
"Es darf eben nicht darum gehen, das Wahlrecht bis an die Grenze des Verfassungsrechts zu den eigenen Gunsten zu verschieben – sondern ein Wahlrecht im Interesse der Wählerinnen und Wähler zu gestalten. CDU, SPD und Grüne haben sich allein von ihren eigenen Vorteilen leiten lassen. Dafür haben sie nicht nur vor Gericht, sondern auch an den Wahlurnen einen Denkzettel verdient", so Haltt abschließend.