Haltt: "Satzung greift zu sehr in Eigentumsrechte ein und bringt nur neue Bürokratie."

Im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen wurde als Maßnahme auch eine Wohnraumschutzsatzung vorgeschlagen. "Schon bei der Verabschiedung des Handlungskonzepts Wohnen hatten wir eine neue Satzung kritisch gesehen. Wir haben bürokratischen Mehraufwand befürchtet und auch die Notwendigkeit bezweifelt", so Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. "Ein wenig Einsicht scheint bei der Verwaltung nach genauerer Befassung wohl eingekehrt zu sein. Auf eine Regulierung der Kurzzeitvermietung wurde nun doch verzichtet. Angesichts von unter 200 zur Kurzzeitvermietungen genutzten Wohnungen in Bochum hat man auf eine personalintensive Überprüfung verzichtet und ist da unserer Kritik gefolgt."
"Leider beschränkt sich die Einsicht nur auf diesen einzelnen Aspekt. Ansonsten hält man doch an der bürokratischen Mehrbelastung fest", so Haltt weiter. "Besonders bei Wohnungen, die länger als sechs Monate leer stehen, will die Stadt nun eingreifen. Sie schätzt, dass es angeblich über 4.000 Wohnungen in Bochum geben soll, auf die das zutrifft. Diese Schätzung basiert auf dem alten Zensus von 2022. Ob es tatsächlich so viele länger leerstehende Wohnungen gibt, ist fraglich. Die wenigsten Eigentümer werden ein Interesse haben, Wohnungen leer stehen zu lassen, weil sie dann Mietausfälle verzeichnen haben."
Haltt weiter: "Die Verwaltung stellt auch selbst fest, dass Leerstände in Bochum ja nicht flächendeckend erfasst werden. Dies sei auch nicht mit vertretbarem Personalaufwand durchführbar. Da stellt sich dann aber die Frage, wie die Verwaltung überhaupt von dem übermäßigen Leerstand erfahren will. In der Vorlage wird nur vage formuliert, dass die Verwaltung tätig werden will, wenn ihr Wohnungsleerstand 'bekannt' werde. Setzt die Verwaltung also quasi darauf, dass Vermieter von Dritten angeschwärzt werden? Anders kann es ja nicht sein, wenn die Stadt nicht eigenes Personal als Leerstandsdetektive einsetzen will."
"Auch der Abriss von Wohnraum wird mit der geplanten Satzung unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Da sind Zweifel angebracht, ob das für die Modernisierung von Wohnraum wirklich hilfreich ist", befürchtet Haltt. "Jedenfalls ist die ganze Satzung mit viel Aufwand verbunden. Es drohen Bußgelder und Kompensationszahlungen. Getroffen werden wahrscheinlich vorrangig die kleinen privaten Vermieter."
"Mit der Wohnraumschutzsatzung wird tief in die Eigentumsrechte eingegriffen. Doch der Nutzen wird wahrscheinlich überschaubar sein. In NRW arbeiten nach Auskunft der Verwaltung gerade mal sieben Kommunen mit diesem Instrument. Um den Wohnungsmarkt wirksam zu entlasten, braucht es vielmehr mehr Anreize, damit Investoren und private Bauherren wieder in den Wohnungsbau investieren. Deregulierung ist da das Gebot der Stunde", so Haltt abschließend.