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FDP Bochum: "Flächenbasiertes Grundsteuermodell ist fairer und rechtssicherer!"

Freie Demokraten wollen automatische Steuererhöhungen verhindern.

Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum
Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum

Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach dem wertbasierten Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen. "Das neue Grundsteuermodell wird viel neue Bürokratie bringen", befürchtet Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. "Alle sieben Jahre müssten die Verkehrswerte von Immobilen als Bemessungsgrundlage neu bewertet werden. Dabei besteht vor allem auch die Gefahr, dass es aufgrund dieser inneren Wertdynamik fortlaufende, automatische Steuererhöhungen im Zuge der turnusmäßigen Neubewertungen geben könnte. Mieterinnen und Mieter ebenso wie Eigentümerinnen und Eigentümer würden dann stärker belastet."

 

Haltt weiter: "Grundsätzlich soll die Umsetzung der Reform aufkommensneutral erfolgen. Das Volumen der im gesamten Stadtgebiet erhobenen Grundsteuer soll in etwa dem Volumen vor der Reform entsprechen. Um das jedoch in der Praxis sicherzustellen, dürfen dann auch Senkungen des Hebesatzes kein Tabu sein. Und sollte die Stadt Bochum sich doch dafür entscheiden, für unbebaute, baureife Grundstücke die neue Grundsteuer C einzuführen, müsste aus unserer Sicht im Umfang der dadurch erzielten Einnahmen die Belastung bei der Grundsteuer B reduziert werden."

 

Léon Beck, Kreisvorsitzender der FDP Bochum und FDP-Landtagskandidat
Léon Beck, Kreisvorsitzender der FDP Bochum und FDP-Landtagskandidat

Unsicherheiten sehen die Freien Demokraten hinsichtlich der Rechtssicherheit des neuen Grundsteuermodells. "Die Reform sollte die für die Kommunen so wichtige Grundsteuer wieder verfassungskonform ausgestalten. Das Scholz-Modell sieht klageanfällige, politisch motivierte Steuerrabatte vor", so Léon Beck, Kreisvorsitzender der FDP Bochum und FDP-Landtagskandidat. "Der geplante Steuerrabatt für Genossenschaftswohnungen könnte z.B. dazu führen, dass bei einem Wohnblock mit teilweise genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die Bewohnerinnen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen Wohnungen eine unterschiedlich hohe Grundsteuerlast tragen müssten. Da wären Klagen vorprogrammiert."

 

"Nordrhein-Westfalen könnte jedoch wie andere Bundesländer die Länderöffnungsklausel nutzen. Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern setzen auf flächenbasierte Grundsteuermodelle mit Lagefaktoren, die hauptsächlich auf den konstanten Grund- und Gebäudeflächen basieren. Das wäre für alle Beteiligten wesentlich fairer, transparenter, rechtssicherer und bürokratieärmer", so Beck abschließend.